Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Restnutzungsdauer-Gutachten.
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten (RND-Gutachten) ermittelt die tatsächlich verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes. Liegt diese unter der pauschalen gesetzlichen Nutzungsdauer, können Eigentümer vermieteter Immobilien eine höhere jährliche steuerliche Abschreibung gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG geltend machen.
Das Gutachten lohnt sich für vermietete Immobilien, deren Restnutzungsdauer unter der gesetzlichen Pauschale liegt. Faustregel: Bei Gebäuden mit Baujahr bis ca. 1985 und ohne umfangreiche Modernisierungen ist eine Restnutzungsdauer unter 50 Jahren wahrscheinlich. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.
In der Regel 2–4 Wochen nach Einreichung aller Unterlagen. Mit Express-Option auch innerhalb von 1 Woche möglich (Aufpreis ca. 299 €).
Eine Vor-Ort-Besichtigung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. Einige Finanzämter bestehen inzwischen auf einer Besichtigung. Wir empfehlen die Besichtigung, um Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Ja! Die Gutachtenkosten sind als Werbungskosten vollständig absetzbar. Bei einem Steuersatz von 35% kostet ein 799-€-Gutachten effektiv nur ca. 519 €.
DIN 17024-zertifizierte Sachverständige unterstützen kostenlos mit einer schriftlichen Stellungnahme. Die Anerkennungsquote liegt bei über 99%. Bei anhaltender Ablehnung kann Einspruch eingelegt werden.
Ja! Da die Gebäude-AfA eine unselbständige Besteuerungsgrundlage ist, die nicht in Bestandskraft erwächst, kann das Gutachten grundsätzlich jedes Jahr neu festgelegt werden – auch rückwirkend für noch offene Steuerjahre.
Grundsätzlich ein Gutachten pro fest definierter Eigentumswohnung (ETW). Befinden sich alle ETW im selben Haus, können unter Umständen auch mehrere Wohnungen in einem Gutachten bewertet werden.